unique projects Helpdesk

uniquer Support wie Sie ihn sich wünschen

Kunden mit einem aktiven Managed Service Agreement (MSA) bitten wir uns, der Einfachheit halber, über das „Customer Portal“ zu kontaktieren, um einen reibungslosen Support zu gewährleisten.

Persönlicher Support aus Duisburg, Leipzig und Hannover.

Corporate Office Germany

T: +49 203 70 9009 500
M: helpdesk@unique-projects.com

Branch Office East

T: +49 341 98 981 500
M: helpdesk@unique-projects.com

Branch Office Central/North

T: +49 511 546 815 0
M:helpdesk@unique-projects.com

Manchmal muss es halt remote sein…

Häufig geht es einfach schneller, wenn „wir mal direkt drüberschauen“ und dafür ist eine Remote-Session / Fernwartung nahezu perfekt:

Die Fernwartung erfolgt über einen Service von TeamViewer. Durch Klick auf einen der folgenden Links verlassen Sie unseren Internetauftritt und werden auf die Server und den Service von TeamViewer weitergeleitet.

Bitte lesen Sie die AGB, die Sie ein Stück weiter unten auf dieser Seite finden, zur Fernwartung Ihres Arbeitsplatzes, bevor Sie fortfahren. Durch den Klick auf einen der weiterführenden, externen, Links akzeptieren Sie diese.

Die Fernwartung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Jede Verbindungsaufnahme muss von Ihnen ausgehen. Es ist technisch nicht möglich, von uns aus in Ihr Netz oder Ihren PC einzudringen. Die Supportsitzung verwendet ausschließlich Ihre bestehende Internetverbindung; es werden also keinerlei zusätzliche, kostenpflichtige Telefonverbindungen ausgelöst.
Die Fernwartung erfolgt über einen Service von TeamViewer. Durch Klick auf einen dieser Links werden Sie auf die Server und den Service von TeamViewer weitergeleitet.

Es gelten die folgenden Haftungsbedingungen:

1.1 Haftungsausschluss
unique projects betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eintretende Schäden haftet unique projects nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet unique projects nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.

1.2 Verfügbarkeit
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass unique projects für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich von unique projects liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat unique projects den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.

1.3 Datenverlust
Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von unique projects verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

1.4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von unique projects ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

1.5 Klage- und Ausschlussfrist
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch unique projects – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er.

1.6 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die vorstehenden Regelungen nicht abschließend sind, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unique projects Anwendung.

1.7 Kosten
Es fallen die üblichen Kosten der unique projects für Dienstleistungen an – sofern die Fernwartung nicht in einem gesonderten Support-Vertrag geregelt ist.